Neues Benutzungsreglement für das Areal Stein Egerta
Klare Regeln für die Nutzung von Park, Innenhof und Seminarzentrum
Der Verwaltungsrat der Erwachsenenbildung Stein Egerta und der Gemeinderat Schaan haben das überarbeitete Benutzungsreglement für das Areal Stein Egerta genehmigt.
Das Reglement schafft klare Rahmenbedingungen für die öffentliche Nutzung des Parks sowie für eigene Veranstaltungen und Vermietungen. Es berücksichtigt die Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher, der Veranstalter, der Gemeinde und der Nachbarschaft.
Die wichtigsten Regelungen
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Öffentliche Nutzung des Parks: Der Park mit dem Skulpturenpark ist vom 1. April bis 1. November täglich von 8.00 bis 22.00 Uhr zugänglich. Er dient der Erholung, der Begegnung sowie dem kurzen Verweilen von Einzelpersonen und kleinen Gruppen. Bis 22.00 Uhr ist der Park zu verlassen. Bei der öffentlichen Nutzung sind offenes Feuer, Grillieren, Musikanlagen sowie störende Lärmimmissionen nicht zulässig. Grössere Gruppen sowie organisierte oder kommerzielle Nutzungen benötigen eine vorgängige Bewilligung.
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Vermietungen und bewilligte Veranstaltungen: Bei bewilligten Anlässen können Park und Innenhof bis spätestens 23.00 Uhr genutzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Personen die Aussenbereiche verlassen haben. Danach gilt Nachtruhe.
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Rücksichtnahme, Sicherheit: Feuerwerk und andere pyrotechnische Gegenstände sind im gesamten Aussenbereich generell untersagt, auch bei bewilligten Veranstaltungen. Bei allen Nutzungen ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
Das Reglement ermöglicht weiterhin eine vielseitige Nutzung der Stein Egerta als Ort der Bildung, Begegnung und des gesellschaftlichen Austauschs. Gleichzeitig schafft es klare und verbindliche Rahmenbedingungen für Veranstalter und Gäste.
Wir freuen uns, Sie weiterhin in der Stein Egerta begrüssen zu dürfen.


